Startseite Versicherungsvergleich für Gummersbach Versicherungspartner Impressum Gummersbach
Versicherungsvergleich für Gummersbach | Versicherungsseiten

Versicherungsarten


Bauherrenhaftpflicht Sportboothaftpflicht Haftpflichtversicherung Motorradversicherung Unfallversicherung Messeversicherung Private Krankenversicherung Reiseversicherungen Transportversicherung Aussteuerversicherung Fuhrparkversicherung Hausratversicherung Ausbildungsversicherung Betriebshaftpflicht Rechtsschutzversicherung Tierhalterhaftpflicht Autoversicherung Private Haftpflichtversicherung Restschuldversicherung Krankenzusatzversicherung Surfbretthaftpflicht Krankenversicherung Wohngebäudeversicherung Mofa-Versicherung Maschinenversicherung Lebensversicherung Vermieterrechtsschutz Rentenversicherung KFZ-Versicherung Mietverlustversicherung Risikolebensversicherung Jagdhaftpflichtversicherung Krankenversicherung Montageversicherung Betriebsgebäudeversicherung Kinderinvaliditätsversicherung Praxisausfallversicherung Berufsunfähigkeit Firmenrechtsschutz Öltankhaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht

Versicherungportal für Gummersbach

Sterbegeldversicherung

Möchte man seinen eh in der Regel trauenden Angehörigen nicht auch noch eine Last Schulden in Form der Beerdigungskosten hinterlassen, so kann man eine Sterbeversicherung, oder Sterbegeldversicherung abschließen. Das wird immer wichtiger, denn per 01. Januar 2004 wurde das seit dem Jahr 1883 gezahlte Sterbegeld ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Durch das durch den Staat gezahlte Sterbegeld konnte jedoch in den allermeisten Fällen den Hinterbliebenen zumindest ein Teil der finanziellen Last, die durch die Beerdigung des Versicherungsnehmers entstanden war, aufgefangen werden. Die Streichung des Sterbegeldes sind private Sterbegeldversicherungen immer attraktiver geworden. Die Höhe der Versicherungssumme beläuft sich bei einer Sterbegeldversicherung in der Regel auch 5.000 Euro, wobei man auch Versicherungssummen zu 2.500 Euro, 7.500 Euro und bis zu 12.500 Euro abschließen kann. Der Versicherungsfall bei einer Sterbegeldversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person verstorben ist. Zu dokumentieren ist der Todesfall der Versicherungsgesellschaft durch die Angehörigen mittels Sterbeurkunde. Die Versicherungsgesellschaft zahlt darauf hin den vereinbarte Todesfallsumme an die in der Police genannte Person aus. Tritt der Tod des Versicherungsnehmers kurz nach dem Vertragsabschluss ein, so wird beim Eintrittsalter bis 69 Jahre, wenn der Tod im 1. Monat der Vertragsdauer eintritt der eingezahlte Betrag zurückerstattet. Verstirbt der Versicherungsnehmer im 2. Monat, so erfolgt die Rückzahlung von 1/12 der Versicherungssumme, bei Tod im 3. Monat entsprechende die Rückzahlung von 2/12 der Versicherungssumme. Bei einer Sterbeversicherung besteht nach bereits einem Jahr der volle Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Sterbeversicherung erfolgt dabei ohne Gesundheitsprüfung.

Tarifvergleiche

Eine Übersicht der bekanntesten Versicherungsseiten im Netz: