versicherungsvergleich-gummersbach.de
Informationsportal zum Thema Versicherung in Gummersbach
Versicherungsarten
Bauherrenhaftpflicht
Sportboothaftpflicht
Haftpflichtversicherung
Motorradversicherung
Unfallversicherung
Messeversicherung
Private Krankenversicherung
Reiseversicherungen
Transportversicherung
Aussteuerversicherung
Fuhrparkversicherung
Hausratversicherung
Ausbildungsversicherung
Betriebshaftpflicht
Rechtsschutzversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Autoversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Restschuldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Surfbretthaftpflicht
Krankenversicherung
Wohngebäudeversicherung
Mofa-Versicherung
Maschinenversicherung
Lebensversicherung
Vermieterrechtsschutz Rentenversicherung
KFZ-Versicherung
Mietverlustversicherung
Risikolebensversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Montageversicherung
Betriebsgebäudeversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Praxisausfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Firmenrechtsschutz
Öltankhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Versicherungportal für Gummersbach
Sterbegeldversicherung
Möchte man seinen eh in der Regel trauenden Angehörigen nicht auch noch eine Last Schulden in Form der Beerdigungskosten hinterlassen, so kann man eine Sterbeversicherung, oder Sterbegeldversicherung abschließen. Das wird immer wichtiger, denn per 01. Januar 2004 wurde das seit dem Jahr 1883 gezahlte Sterbegeld ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.
Durch das durch den Staat gezahlte Sterbegeld konnte jedoch in den allermeisten Fällen den Hinterbliebenen zumindest ein Teil der finanziellen Last, die durch die Beerdigung des Versicherungsnehmers entstanden war, aufgefangen werden.
Die Streichung des Sterbegeldes sind private Sterbegeldversicherungen immer attraktiver geworden. Die Höhe der Versicherungssumme beläuft sich bei einer Sterbegeldversicherung in der Regel auch 5.000 Euro, wobei man auch Versicherungssummen zu 2.500 Euro, 7.500 Euro und bis zu 12.500 Euro abschließen kann.
Der Versicherungsfall bei einer Sterbegeldversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person verstorben ist. Zu dokumentieren ist der Todesfall der Versicherungsgesellschaft durch die Angehörigen mittels Sterbeurkunde. Die Versicherungsgesellschaft zahlt darauf hin den vereinbarte Todesfallsumme an die in der Police genannte Person aus.
Tritt der Tod des Versicherungsnehmers kurz nach dem Vertragsabschluss ein, so wird beim Eintrittsalter bis 69 Jahre, wenn der Tod im 1. Monat der Vertragsdauer eintritt der eingezahlte Betrag zurückerstattet. Verstirbt der Versicherungsnehmer im 2. Monat, so erfolgt die Rückzahlung von 1/12 der Versicherungssumme, bei Tod im 3. Monat entsprechende die Rückzahlung von 2/12 der Versicherungssumme.
Bei einer Sterbeversicherung besteht nach bereits einem Jahr der volle Versicherungsschutz.
Der Abschluss einer Sterbeversicherung erfolgt dabei ohne Gesundheitsprüfung.
Tarifvergleiche
Eine Übersicht der bekanntesten Versicherungsseiten im Netz: